Kosten und Abrechnung
Liegt eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vor, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig. Dies umfasst u.a. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeberechtigte.
Gesetzlich versicherte Patienten können eine Psychotherapie in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) in Anspruch nehmen, wenn sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.
Heilfürsorgeberechtigte
Für Heilfürsorgeberechtigte entstehen keine Eigenkosten. Es handelt sich bspw. um Angehörige der Polizei, Feuerwehr, des Justizvollzugs und der Bundeswehr.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen können Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Als approbierter Psychotherapeut mit Eintrag im Arztregister sind meine Leistungen grundsätzlich beihilfefähig.
- Probatorische Sitzungen (inkl. Anamnese) werden von der Beihilfe ohne vorherige Genehmigung übernommen.
- Für eine weiterführende Psychotherapie stellt die Beihilfe nach Antragstellung in der Regel eine Kostenübernahme aus.
- Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, wie es die Beihilfe vorsieht.
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, erhalten Sie von mir alle notwendigen Unterlagen (Bericht, Formularhinweise etc.).
Private Krankenversicherung
Privat Versicherte können die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen in der Regel komplett von ihrem Versicherungsträger erstattet bekommen. Wie üblich werden alle Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Der Umfang der Erstattung sowie die notwendigen Antragsformalitäten hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Private Krankenversicherung
Anmeldung für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren
So gehen Sie vor:
- Nehmen Sie Kontakt zu mehreren kassenzugelassenen Praxen auf und dokumentieren Sie Absagen und lange Wartezeiten schriftlich.
- Lassen Sie ggf. eine Behandlungsdringlichkeit ärztlich bestätigen.
- Melden Sie sich anschließend gerne bei mir zur Terminvereinbarung.
- Ich unterstütze Sie mit einer Behandlungsbescheinigung für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Therapie in meiner Praxis beginnen. Die Abrechnung erfolgt privat, die Krankenkasse erstattet die Kosten gemäß Bewilligung.
SelbstzahlerIn
Wenn Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen möchten, sind keine zusätzlichen Formalitäten erforderlich. Die Leistungen werden nach GOP abgerechnet. Das 50-minütige Erstgespräch beläuft sich aktuell auf 134,06 €.